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Service

Neben der Glasreinigung bieten wir die Betreuung von kompletten Objekten in den Bereichen
Gebäudereinigung, Haushaltsauflösungen, Grünanlagenpflege und Hausmeisterdienste an.

Glasreinigung

  • Glas- und Rahmenreinigung innen und außen
  • Reinigung von Solaranlagen
  • Reinigung von Glasdächern
  • Reinigung von Werbekörpern
  • Reinigung von Werbeträgern
  • Reinigung von Wintergärten

Gebäudereinigung

  • Büroreinigung
  • Sanitäreinigung
  • Baureinigung (Bauzwischen-, Bauendreinigung)
  • Imprägnierung von Hartböden
  • Reinigung von Fußböden wie Teppich, PVC, Linoleum, Designbelägen
  • Unterhaltsreinigung
  • Treppenhausreinigung
  • Beseitigung von Wasser- und Brandschäden

Grundstücksbetreuung

  • Kleinreparaturen jeglicher Art
  • Plege von Grünanlagen wie Hecken- und Baumverschnitt, Grasmahd
  • Winterdienst
  • Hausmeisterdienste
  • Haushaltsauflösung
  • Grabpflege

Hauswirtschaftliche Dienstleistungen

  • Unterstützung im Haushalt
  • Fußbodenreinigung/ Sanitärreinigung
  • Ausführung Hausordnung
  • Einkaufsservice
  • Gardinen waschen

Tatortreinigung

  • Professionelle Reinigung von Tatorten nach
    Gewaltverbrechen, Unfall, oder Suizid
  • Beseitigung von Gerüchen und Flecken
  • Vollständige Beseitigung von Körperflüssigkeiten, Verwesungsrückstände und Ungeziefer
  • Desinfektion

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI

§ 45b Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) regelt den Anspruch aller Pflegebedürftigen auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Dieser Anspruch gilt seit 01.01.2017 für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5:

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, Leistungen der Kurzzeitpflege, Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne des § 36, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung, Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a.

Wir bieten auch "niedrigschwellige" Betreuungs- bzw. Dienstleistungen an. Was heißt das genau?

Die Pflegeversicherung (§ 45c SGB XI) geht davon aus, dass es für viele Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen einfacher ist, wenn Sie stundenweise Hilfe in ihrem eigenen Umfeld erhalten.

Aus diesem Grund finden die meisten niedrigschwelligen Dienstleistungen auch bei dem Versicherten zu Hause statt:

 

  • Betreuung von Menschen mit Demenz
  • Hilfe im Haushalt
  • Hilfe bei der Organisation des Alltags
  • gemeinsame Beförderung zu Arzt- und Therapiebesuchen
  • gemeinsame Einkäufe
  • Fahr- und Begleitdienste zu kulturellen Veranstaltungen
  • Hilfe bei Behördenangelegenheiten
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